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Richtig vorsorgen und vererben – Vorträge

Am Donnerstang, 22.09.2022 um 19:00 Uhr bin ich beim CSU Ortsverband Waldmünchen in der Perlseewirtschaft (Alte Ziegelhütte 4, Waldmünchen), zu Gast und referiere zum Thema „Richtig vorsorgen und vererben“.

Zum gleichen Thema werde ich am Dienstag, 27.09.2022 um 18:30 Uhr in den Räumen der Volksbankgeschäftstelle in Furth im Wald (Konrad-Utz-Str. 14) zu Gast sein.

Wer keinen gerichtlich bestellten Betreuer will, benötigt – auch für die nahen Angehörigen – eine Vorsorgevollmacht. Das Ausfüllen von Musterformularen aus dem Internet bringt das Risiko mit sich, unerkannt eine unwirksame oder nur eingeschränkt brauchbare Vorsorgevollmacht zu haben. Wer Immobilien oder Beteiligungen an Unternehmen besitzt oder Schulden hat, kann benötigt kann regelmäßig nur mit einer notariellen Vorsorgevollmacht umfassende Vorsorge betreiben.

In einer Patientenverfügung lässt sich zusätzlich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie ist insbesondere erforderlich, damit im Fall der Fälle „die Maschienen“ abgeschaltet werden können um ein Versterben in Ruhe und Frieden zu ermöglichen.

Zudem werden die in vielen Fällen erheblichen jährlichen Kostenvorteile für das gesetzliche Betreuungsverfahren dargestellt und über die Kosten einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung im Vergleich informiert.

Sodann werde ich ausgehend von der gesetzlichen Erbfolge den Regelungsbedarf für den Todesfall darstellen. Dies führt zur Frage: „Brauche ich eigentlich ein Testament?“ Es werden einige typische Probleme und häufige Irrtümer auf dem Gebiet des Erbrechts aufgegriffen. Insbesondere wird geklärt, was passiert, wenn ein Ehegatte verstirbt und wie man für diesen Fall vorsorgen kann. Aber auch Patchworkfamilien mit einseitigen Kindern, Geschiedenenkonstellationen, der Umgang mit überschuldeten Erben oder Erblassern oder Regelungen für kinderlose Ehegatten werden besprochen.

Man kann seinen Angehörigen nichts Schlimmeres hinterlassen als einen ungeregelten Nachlass. Erbstreitigkeiten beruhen fast immer auf fehlerhaften und unklaren Regelungen. Notarielle Testamente und Erbverträge geben hier Sicherheit. Die anfallenden Beurkundungskosten werden zudem bei Immobilienbesitz und Unternehmensbeteiligungen fast immer durch erhebliche Kostenvorteile im Nachlassverfahren und bei der Nachlassabwicklung aufgewogen.

Im Anschluss an den jeweiligen Vortrag stehe ich Ihnen auch für Ihre konkreten Fragen zur Verfügung.