Zum Inhalt springen
Startseite » Notarkosten beim Immobilienkauf

Notarkosten beim Immobilienkauf

Die Kosten, die für die notarielle Tätigkeit im Rahmen eines Immobilienkaufes entstehen, richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht vor, dass sich die Kosten, zu deren vollständiger Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin, maßgeblich nach dem vereinbarten Kaufpreis richten. Um einen sozialen Ausgleich zu erreichen fallen mithin für einen geringen Kaufpreis geringe Kosten, für einen höheren Kaufpreis höhere Kosten an.

Werden daneben noch weitere Leistungen vereinbart, so ist der Wert dieser Leistungen dem Kaufpreis hinzuzurechnen. Solche Leistungen können z. B. eine Bauverpflichtung oder die Übernahme von Verbindlichkeiten sein.

Hinzuzurechnen sind auch Vereinbarungen über die Bestellung von Dienstbarkeiten oder von An- oder Vorkaufsrechten.

Neben der Gebühr für die Beurkundung des Vertrages als solchem fallen in der Regel auch eine Gebühr für die Beschaffung der zum Vollzug des Vertrages erforderlichen Erklärungen und Unterlagen und eine Gebühr die Überwachung der Fälligkeit des Kaufpreises sowie der Voraussetzungen für die Umschreibung im Grundbuch an. Zusätzlich entstehen regelmäßig Auslagen für beispielsweise die erforderlichen Registereinsichten und Porto.

In der Tabelle sind beispielsweise für unterschiedliche Kaufpreise die regelmäßig anfallenden Kosten (einschließlich Umsatzsteuer) dargestellt. Wie Sie hieraus erkennen können, liegen die Kosten für den Kauf einer typischen Immobilie regelmäßig deutlich unter den 1,5 % des Kaufpreises, die häufig für die anfallenden Kosten beim Notar genannt werden.

Wie man an der Tabelle erkennen kann, ist die gesetzliche Gebührentabelle stark degressiv ausgestaltet, so dass bei einem höheren Kaufpreis verhältnismäßig (prozentual) geringere Kosten entstehen.

Kaufpreis

50.000 €

100.000 €

200.000 €

500.000 €

1.000.000 €

Notarkosten

460 – 880 €

710 – 1.325 €

1.100 € – 2.000 €

2.300 € – 3.950 €

4.200 € – 6.850 €

Prozent

1,3 %

1,0 %

0,8 %

0,6 %

0,5 %

Kostenvorteil durch Vermeidung von Streitigkeiten und Prozesskosten

Durch die rechtssichere Gestaltung des Immobilienkaufvertrages und deren professionelle notarielle Abwicklung sind Rechtsstreitigkeiten aus Immobilienkaufverträgen sehr selten.  

Da in den meisten Rechtsschutzversicherungen derartige Streitigkeiten vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, können Prozesse in solchen Fällen jedoch schnell existenzbedrohend werden.

Die nebenstehende Tabelle zeigt das Prozesskostenrisiko nur für die erste gerichtliche Instanz unter der Annahme, dass auf jeder Seite nur ein Prozessbeteiligter steht. Kosten für Sachverständigengutachten sind noch nicht berücksichtigt.

Kaufpreis

50.000 €

100.000 €

200.000 €

500.000 €

1.000.000 €

Prozesskostenrisiko

9.860 €

13.260 €

19.250 €

33.215 €

49.000 €

Prozent

19,7 %

13,3 %

9,6 %

6,6 %

4,9 %