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Immobilienkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Oftmals müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden.

Immobilienkaufverträge können z.B. den Erwerb

  • eines Bauplatzes,
  • eines Ein- oder Mehrfamilienhauses,
  • einer Eigentumswohnung oder auch
  • eines Erbbaurechts

betreffen.

Der Kaufvertrag ist auf das Kaufobjekt und die Umstände des Einzelfalls unter Einhaltung der jeweils anzuwendenden gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Insbesondere bei einem Kauf einer neu zu errichtenden oder zu sanierenden Immobilie vom Bauträger (sog. Bauträgervertrag) ist sicherzustellen, dass dem unbeschwerten Bezug der neuen Immobilie nichts entgegensteht. Dabei sind besondere Vorgaben des Gesetzgebers zu beachten. Damit Käufer- und Verkäuferseite bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags gewährleistet ist, ist gesetzlich die notarielle Mitwirkung vorgesehen. Es ist meine Aufgabe als neutraler und unabhängiger Berater die Interessen aller Parteien im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen.

Mein Team und ich besprechen mit Ihnen als Vertragsbeteiligte Ihre Zielvorstellungen und informieren Sie über die Regelungsmöglichkeiten. Dabei werden beide Parteien unparteiisch beraten und umfassend über eventuelle Risiken und mögliche Alternativgestaltungen aufgeklärt. So ist gewährleistet, dass Irrtümer vermieden und unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Wir achten dabei insbesondere darauf, dass die Vertragsparteien keine ungesicherten Vorleistungen erbringen. Dadurch ist gewährleistet, dass einerseits die erwerbende Partei den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn ihr (lastenfreier) Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, und andererseits die verkaufende Partei ihr Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben.

Im Rahmen der Beurkundung wird der Vertrag im Beisein aller Beteiligten vollständig vorgelesen. Über das Verlesen der Urkunde hinaus erläutere ich Ihnen nochmals den rechtlichen Inhalt und die Tragweite des Vertrags. Erst wenn alle offenen Fragen beantwortet sind und letzte Änderungs- und Ergänzungswünsche berücksichtigt wurden, wird der Vertrag unterzeichnet. Nach der Beurkundung sorgen mein Team und ich für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Vertrags. Insbesondere besorgen und überprüfe wir alle Unterlagen, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch die Käuferin oder den Käufer erforderlich sind und übernehmen für Sie die Abwicklung mit den beteiligten Stellen, insbesondere öffentlichen Stellen wie der Gemeinde und dem Finanzamt.

Die Finanzierung sollte vor der Beurkundung feststehen. Wird ein Bankdarlehen in Anspruch genommen, sollte der Käufer mit seiner Bank besprechen, wann das Darlehen ausgezahlt werden kann, damit der vertraglich im Kaufvertrag vereinbarte Zeitpunkt für die Zahlung (Fälligkeitstermin) hierauf bestmöglich abgestimmt werden kann. Ist die Finanzierung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrages schon im Einzelnen geklärt, kann die zur Absicherung des Darlehens dienende Grundschuld unmittelbar im Anschluss an den Kaufvertrag in einem Termin beurkundet werden.

Auf den Unterseiten finden Sie zahlreiche weitere Informationen. Natürlich erläutern wir Ihnen alle für Sie relevanten Umstände des Immobilienkaufs und der Absicherung der Finanzierung vor und während der Beurkundung. Ein Wegweiser zu wichtigen Grundbegriffen bei Immobilienkauf und Finanzierung finden Sie hier.