Der Notfall sollte – auch in rechtlicher Hinsicht – niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche Krankheit oder ein Unfall können nicht nur zu wesentlichen Veränderungen in der allgemeinen persönlichen Lebensgestaltung führen. Krankheit und Unfall können auch zur Folge haben, dass man seine persönlichen Angelegenheiten (rechtlich) nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Die rechtzeitige Vorsorge ist dabei keine Frage des Alters.
Der nächste Verwandte bzw. der Ehegatte oder der Lebensgefährte kann in solchen Situationen regelmäßig nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden. Das vom Gesetzgeber geplante Notvertretungsrecht gibt Ehegatten nur sehr eingeschränkte Befugnisse.
Es ist daher ratsam, für solche Fälle Vorsorge zu treffen. So kann vor allem vermieden werden, dass andere fremde Personen allein über das eigene weitere Befinden entscheiden.
Diese Gefahr besteht nicht erst im hohen Alter, sondern grundsätzlich bereits mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres, mit dem die gesetzliche elterliche Sorge entfällt.
Als Notar bereite ich für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. So wird die Gewähr geboten, dass die ausgesprochenen Vollmachten und weiteren Anordnungen im Notfall auch Geltung erlangen.
Notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen werden von mir, wenn Sie dies wünschen, im Zentralen Vorsorgeregister registriert. Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der Bundesnotarkammer betreut. Es ist das einzige unmittelbar vom Gesetzgeber eingerichtete Vorsorgeregister und wird daher im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes der Betreuungsgerichte regelmäßig eingesehen. Hierdurch können unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden.
Gerne besprechen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ich mit Ihnen Ihre Situation und suchen nach der für Sie passenden Lösung, insbesondere in den im Kasten genannten Themen.