Zum Inhalt springen
Startseite » Notarkosten

Notarkosten

Die Kosten für die Tätigkeit des Notars sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Als Notar bin ich nach der Bundesnotarordnung auch verpflichtet, ausschließlich die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben – nicht mehr und nicht weniger.

Auf den Unterseiten finden Sie Berechnungsbeispiele für die Notarkosten

Struktur der Notarkosten

Das Gerichts- und Notarkostengesetz regelt die Gebühren im Wesentlichen in Abhängigkeit vom Geschäftswert, also z. B. dem Kaufpreis, der Höhe der Grundschuld oder der Größe des Vermögens.   Die Notargebühren stellen damit ein sozial motiviertes Gebührensystem dar, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht, auch wenn er nur über ein geringes Vermögen verfügt oder es sich um materiell unbedeutende Angelegenheiten handelt.


Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetzes führt auch dazu, dass ich als Notar viele Amtstätigkeiten durchführen muss, ohne dass mir eine kostendeckende Gebühr zufließt. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass ich bei großen Geschäften höhere Gebühren vereinnahme als es meinem Aufwand entspricht.

Die Struktur des notariellen Kostenrechts bietet außerdem den Vorteil, dass mit der Beurkundungsgebühr auch meine Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit abgegolten ist, und zwar unabhängig von der Schwierigkeit, des Aufwands oder der Anzahl der Besprechungstermine.

Kostenvorteile

Als Notar koste ich nicht nur Geld. Ich spare auch Zeit und Nerven. Durch die hohe Spezialisierung und die große Professionalität bin ich in der Lage auch komplexe Rechtsvorgänge für alle Beteiligten reibungslos und sicher abzuwickeln. Dadurch werden oft existenzbedrohende Prozesskostenrisiken vermieden. Außerdem sparen notarielle Urkunden oft an anderer Stelle Geld. Der Gesetzgeber belohnt den Gang zum Notar bei Testamenten und Erbverträgen mit erheblichen Kostenvorteilen im Nachlassverfahren. Auch Vorsorgevollmachten vermeiden teure Betreuungsverfahren.

Internationaler Vergleich

Eine Harvard-Studie (Professor Peter L. Murray, 2007) zur Kostenstruktur bei Grundstückstransaktionen zeigt, dass Notarinnen und Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern im internationalen Vergleich auch sehr günstig sind.

In Ländern ohne Notar oder ohne gesetzlich geregelte Gebühren, wie z. B. in England, in den USA oder in den Niederlanden, sind die anfallenden Transaktionskosten für den Verbraucher in diesen Fällen deutlich höher. Es liegt auf der Hand, dass ein Immobilienkaufvertrag in den USA, an dem bis zu drei Anwaltskanzleien beteiligt sind, nämlich für eine für den Verkäufer, eine zweite für den Käufer und eine dritte für die finanzierende Bank, nicht billiger abgewickelt werden kann als ein Kaufvertrag in Deutschland mit nur einem Notar. Der Durchschnittsverbraucher in den USA kann sich oft den eigenen Anwalt nicht leisten, so dass in vielen Fällen nur die finanzierende Bank einen Anwalt bestellt. Anders als der deutsche Notar ist dieser Anwalt aber nicht zur Unparteilichkeit verpflichtet. So bleibt der Verbraucherschutz in den USA häufig auf der Strecke.