Egal ob zu Lebzeiten oder zum Lebensende. Die Weitergabe von Vermögenswerten wirft besondere rechtliche Fragestellung auf.
Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen ist dies die Vermögensnachfolge durch Erbfolge, d. h. mit Tod des Erblassers, zum anderen ist dies die vorweggenommene Erbfolge, d. h. zu Lebzeiten des Übertragenden.
Beide Vorgehensweisen haben Vor- und Nachteile und zum Teil auch gänzlich unterschiedliche Auswirkungen, so dass keiner der angesprochenen Wege pauschal als besser bezeichnet werden kann. Vielfach ist eine kombinierte Lösung zwischen vorweggenommener Erbfolge und Testament am Vorteilhaftesten. Hierbei sind zahlreiche Gesetzesvorschriften zu beachten, um die richtige Regelung zu treffen. Ohne Beratung ist dies vielfach nicht möglich.
In vielen Fällen bietet es sich an, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten durch Schenkung (auch Überlassung genannt) zu übertragen. Hierdurch können Sie zu Ihren Lebzeiten bereits klare Regelungen treffen. Mögliche erbrechtliche Streitigkeiten können auf diese Weise von Vornherein vermieden werden. Zudem sind mit der frühzeitigen Vermögensübertragung regelmäßig Kostenersparnisse, insbesondere im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer, verbunden.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten schon überlassen, sollten Sie auch für den Fall Ihres Versterbens klare und eindeutige Regelungen durch letztwillige Verfügungen in Form eines Testaments oder eines Erbvertrags treffen.
Aber auch nach einem Erbfall gibt es viele rechtliche Themen, die zusätzlich zu den in dem Fall bestehenden Belastungen beachtet werden müssen.
Grundsätzliche Informationen samt Erläuterungen wichtiger Grundbegriffe zum Thema Erben und Vererben finden Sie hier.
Gerne besprechen meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ich mit Ihnen Ihre Situation und suchen nach der für Sie passenden Lösung. Im grau hinterlegten Kasten finden Sie weitere Informationen zu bestimmten Themen.