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Firma

Die Firma ist der Name, mit dem das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist und im Geschäftsverkehr auftritt. Bei der Auswahl des zulässigen Firmennamens und der Klärung von Zweifelsfragen sind wir Ihnen behilflich.

Die Firma muss so gewählt werden, dass sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet ist und sich von anderen Firmen deutlich unterscheidet. Der Firmenname kann auf dem Namen der Inhaberin oder des Inhabers (Personenfirma, z. B. „Mayer OHG“) oder dem Tätigkeitsbereich des Unternehmens beruhen (Sachfirma, z. B. „Autoverwertung und Recycling an der Schulstraße GmbH“). Zulässig sind auch unterscheidungskräftige Phantasienamen, die nicht dem Unternehmensgegenstand entnommen sind (z. B. „Fantasio GmbH“ für ein Autohaus).

In jedem Fall muss sich die Rechtsform des Unternehmens aus einem entsprechenden Zusatz erkennen lassen. Die Firma von Einzelkaufleuten muss den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ oder „eingetragene Kauffrau“ (Abkürzung „e.K.“) enthalten.