Zum Inhalt springen
Startseite » Dienstbarkeiten

Dienstbarkeiten

Eine Dienstbarkeit berechtigt dazu, ein Grundstück in bestimmter, eingeschränkter Weise zu nutzen.

Wenn Sie über das benachbarte Grundstück fahren müssen, um zu Ihrem Haus zu gelangen, wenn fremde Leitungen über Ihr Grundstück verlaufen oder wenn Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach installieren wollen, kann die Bestellung einer Dienstbarkeit erforderlich sein, die das jeweilige Recht absichert.

Eine besondere Form der Dienstbarkeit ist das Wohnungsrecht. Hierbei wird einer anderen Person – meist einer oder einem Familienangehörigen – das Recht eingeräumt, ein Gebäude oder Teile eines Gebäudes unter Ausschluss der Eigentumspartei zu nutzen. Anders als bei einem Nießbrauch können wohnungsberechtigte Personen die Räumlichkeiten im Regelfall nur selbst bewohnen, nicht jedoch vermieten. 

Eine Dienstbarkeit muss in das Grundbuch eingetragen werden. Hierfür muss die Eigentumspartei in öffentlich beglaubigter (notarieller) Form die Eintragung bewilligen.

Auf Wunsch entwerfen mein Team und ich gerne die Eintragungsbewilligung für die Dienstbarkeit. Gerne unterstützen wir Sie auch dabei das nähere Verhältnis zwischen der Eigentumspartei und der oder dem aus der Dienstbarkeit Berechtigten vertraglich ausgestalten.