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Tätigkeitsfelder

Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ich stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegene und unparteiisch Beratende in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Wir leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittelsperson zwischen den Interessen der Parteien. Als Notar bin ich zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch den Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgebende deren Mithilfe wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Meine Tätigkeit als Notar dient insbesondere dem Schutz unerfahrener, ungewandter Beteiligter vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit zum Zweck späterer Streitvermeidung. Bei der Beurkundung muss ich für die Einhaltung aller Vorschriften sorgen, die für die Wirksamkeit der Beurkundung notwendig sind. Werden von den Beteiligten rechtswidrige Vereinbarungen verlangt oder rechtswidrige Zwecke verfolgt, muss ich die Beurkundung allerdings ablehnen. Meine Feststellungen als Notar über die bei der Beurkundung anwesenden Personen sowie Ort, Zeitpunkt und Inhalt der beurkundeten Erklärungen sind für die Gerichte bindend. Notare errichten vollstreckbare Urkunden. Aus ihnen findet, wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen, die Zwangsvollstreckung statt.

Wir unterstützen Sie insbesondere in den folgenden wichtigen Angelegenheiten: