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Notarkosten für einen Ehevertrag

Die Kosten, die für die Errichtung eines Ehevertrags entstehen, richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht vor, dass sich die Kosten, zu deren vollständiger Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin, maßgeblich nach dem zusammengerechneten Reinvermögen beider Ehegatten richten.

Um einen sozialen Ausgleich zu erreichen fallen mithin für ein geringes Reinvermögen geringe Kosten, für einen höheres Reinvermögen höhere Kosten an.

Auch Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen sind Eheverträge, so dass diese Ausführungen entsprechend gelten.

Das Reinvermögen ergibt sich, wenn man von der Summe des Werts aller Vermögensgegenstände wie Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Sparguthaben und Wertpapiere alle vorhandenen Verbindlichkeiten, insbesondere Immobilienkredite, abzieht. Bitte beachten Sie, dass die Schulden höchstens bis zur Hälfte des Aktivvermögens abgezogen werden können. 

Hinzu kommen – soweit gewünscht – der Wert von Regelungen zum Versorgungsausgleich. Dieser Wert richten sich grundsätzlich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei den Ehegatten jeweils bestehenden Versorgungsanwartschaften (beispielsweise gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung). Hier wird in vielen Fällen allerdings nur ein geringer zusätzlicher Betrag anzusetzen sein, wenn die Anwartschaften gering oder bei beiden Ehegatten gleich hoch sind.

Zusätzlich sind auch Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt zu berücksichtigen. Maßgeblich ist, um viel der vereinbarte Unterhalt jährlich von dem Unterhalt abweicht, der ohne diese Regelung zu zahlen gewesen wäre.

In der nebenstehenden Tabelle sind für unterschiedliche gemeinsame Reinvermögenswerte die sich typischerweise ergebenden Gebühren dargestellt (einschließlich Auslagen und Umsatzsteuer).

Wie man an der Tabelle erkennen kann, ist die gesetzliche Gebührentabelle stark degressiv ausgestaltet, so dass bei einem höheren gemeinsamen Reinvermögen verhältnismäßig (prozentual) geringere Kosten entstehen.

Kosten des Ehevertrags

Gemeinsames Reinvermögen

10.000 €

50.000 €

100.000 €

200.000 €

500.000 €

1.000.000 €

Kosten des Ehevertrags

260 €

500 €

780 €

1.200 €

2.440 €

4.340 €

Kostenvorteile

Ein Ehevertrag schafft Klarheit über die Rechtsverhältnisse bei einer etwaigen Scheidung der Ehe. Dadurch werden nervenaufreibende, aber auch kostspielige Streitigkeiten über die Höhe des Zugewinnausgleichs oder die Höhe des Unterhalts von vornherein vermieden.