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Online-Gründung und Registeranmeldungen

Gründungen einer GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) sowie Anmeldungen zum Handelsregister werden bald online möglich sein. Gleiches gilt für die Beurkundung von Vollmachten für die GmbH-Gründung. Die Einführung eines notariellen Onlineverfahrens steht unmittelbar bevor.

Seit dem 1. August 2022 ist es möglich, dass Sie bei mir auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften (haftungsbeschränkt) gründen und Handelregisteranmeldungen beglaubigen lassen, ohne dass Sie persönlich zur Beurkundung erscheinen müssen. Mit dem 1. August 2023 wurden die Möglichkeiten weiter ausgeweitet.

Mittels Videokonferenz in einem besonders gesicherten System der Bundesnotarkammer, sicherer digitaler Identifizierung und elektronischer Unterschrift wird ein notarielles Online-Verfahren etabliert. Dadurch können Sie bequem vom eigenen Schreibtisch aus GmbH-Gründungen und Handelsregisteranmeldungen vornehmen, ohne auf die Beratung durch mein Team und mich zu verzichten. Höchste Sicherheitsstandards gewährleisten die Vertraulichkeit Ihrer Daten.

Hier gelangen Sie direkt zum Online-Verfahren
(www.online-verfahren.notar.de)

Mögliche notarielle Verfahren im Online-Format

Zunächst soll die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) vollständig online möglich sein, sofern keine Sacheinlagen vereinbart werden (dies soll erst ab August 2023 möglich sein). Zusätzlich können auch Vollmachten zur Gründung dieser Gesellschaften online beurkundet werden, so dass hiermit die Gründung in Präsenz durch einen Vertreter erfolgen kann.

Außerdem werden sämtliche Anmeldungen zum Handelsregister insbesonder bezüglich Einzelkaufleuten, Kapitalgesellschaften und Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten, aber auch Personenhandelsgesellschaften (z.B OHG und KG) mittels Online-Verfahren möglich sein.

Seit dem 1. August 2023 ist in diesem Verfahren auch die Gründung von GmbHs mit Sacheinlage bzw. Sachagio möglich. Gleiches gilt für einstimmig gefasste Gesellschafterbeschlüsse über Satzungsänderungen sowie für Kapitalerhöhungen. Zudem erfasst die Erweiterung die Beglaubigung von Anmeldungen zum Vereinsregister, sodass nun alle gesellschaftsrechtlichen Registeranmeldungen digital erledigt werden können.

Ab 2024 sollen auch Anmeldungen für (Eingetragene) Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR) online möglich sein.

Kein Wegfall der Möglichkeit der persönlichen Beurkundung

Das notarielle Online-Verfahren ist lediglich ein ergänzendes Angebot. Alle Verfahren können auch weiterhin wie bisher in meinen Amtsräumen persönlich durchgeführt werden.

Voraussetzungen für die Identifizierung im Online-Verfahren

Die Teilnahme am Verfahren erfordert eine Registrierung mit der eID-Funktion des Personalausweises, einer eID-Karte/Unionsbürgerkarte oder eines elektronischen Aufenthaltstitels und das Auslesen Ihres Lichtbilds aus dem Chip Ihres Reisepasses, Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels. Das Auslesen der eID und des Lichtbilds erfolgt einfach und sicher über Ihr Smartphone (mit NFC-Funktion) mittels einer von der Bundesnotarkammer kostenfrei zur Verfügung gestellten App (Notar-App, iOS, Android). Diese Voraussetzungen müssen bei allen Beteiligten des notariellen Online-Verfahrens vorliegen. Unter bestimmten Umständen ist auch ein hybrides Verfahren möglich, bei dem Beteiligte über das Online-Verfahren, andere in meinem Amtsräumen in Präsenz an der Beurkundung teilnehmen.

In diesem Zusammenhang sind folgende Besonderheiten bei deutschen Ausweisen zu beachten:

  • Lediglich „neue“ Personalausweise, die seit dem 2. August 2021 ausgegeben wurden, enthalten die eID-Funktion und in ihrem Chip das Lichtbild, das für das Auslesen im Rahmen der Identifizierung erforderlich ist.
  • Derzeit gültige Reisepässe (seit 2012) enthalten zwar keine eID-Funktion, der darauf enthaltene Chip kann jedoch für das Auslesen des Lichtbildes genutzt werden, wenn kein „neuer“ Personalausweis vorliegt.
  • Bei einem „alten“ Personalausweis (vor August 2021 ausgegeben), bei dem zusätzlich ein gültiger Reisepass für die Identifizierung erforderlich ist, muss die eID-Funktion gegebenenfalls nachträglich aktiviert werden; erst bei Personalausweisen, die seit Juli 2017 ausgegeben wurden, ist dies standardmäßig der Fall. Mit der AusweisApp2 der Bundesregierung können Sie prüfen, ob die eID vollständig aktiviert ist. Ist dies nicht der Fall, können Sie sie bei Ihrer Gemeinde (Bürgeramt) aktivieren lassen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf dem Personalausweisportal der Bundesregierung.
  • Haben Sie bereits zu einem früheren Zeitraum eine notarielle Tätigkeit in Präsenz von mir in Anspruch genommen, kann auf das Auslesen des Lichtbilds verzichtet werden, so dass lediglich die eID ausgelesen werden muss.
  • Sie benötigen zusätzlich zu ihrem frei geschalteten Ausweisdokument den PIN für das Online-Verfahren. Haben Sie den entsprechenden PIN-Brief nicht mehr, können Sie diesen auf dieser Internetseite neu beantragen.

In diesem Zusammenhang sind folgende Besonderheiten bei ausländischen Ausweisen zu beachten:

  • Die eID kann derzeit aus nationalen Ausweisdokumenten aus Tschechien, Belgien, Estland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowakei und Spanien ausgelesen werden.
  • Das Lichtbild kann derzeit nur aus EWR und EU Reispässen ausgelesen werden, bei denen der jeweilige Staat den Zugriff durch die Bundesnotarkammer erlaubt hat. In welchen Fällen dies gegeben ist, soll künftig über eine Internetseite der Bundesnotarkammer abrufbar sein. Haben Sie bereits zu einem früheren Zeitraum eine notarielle Tätigkeit in Präsenz von mir in Anspruch genommen, kann auf das Auslesen des Lichtbilds verzichtet werden, so dass lediglich die eID ausgelesen werden muss.

Eine Übersicht über alle Voraussetzungen für die Verwendung des Online-Verfahrens finden Sie hier.

Erforderliche technische Ausstattung für die das Online-Verfahren

Zusätzlich zu den vorstehend erläuterten Identifizierungsmitteln benötigen Sie eine schnelle und stabile Internetverbindung (DSL, Kabel, LTE, etc.), einen handelsüblichen Computer (Desktop oder Laptop) mit Kamera und Mikrofon auf dem der Internet Browser Firefox installiert sein muss sowie ein geeignetes Smartphone zum Auslesen der eID und des Lichtbilds (NFC-Funktion). Eine Übersicht der geeigneten Mobilgeräte finden Sie hier.

Ablauf des Online-Verfahrens bei der GmbH-Gründung

Nach erfolgreicher Identifizierung folgt ein sicherer digitaler Austausch von Informationen und Dokumenten mit mir, sowie eine Videokonferenz für die Durchführung der Beurkundung. Die notarielle Urkunde wird mit einer elektronischen Signatur unterschrieben, die Ihnen vom System zur Verfügung gestellt wird.

Ablauf des Online-Verfahrens bei der Handelsregisteranmeldung

Die Handelsregisteranmeldung wird mit einer elektronischen Signatur unterschrieben, die Ihnen vom System zur Verfügung gestellt wird.

Zusätzliche Gebühren für das Online-Verfahren

Neben den gesetzlich festgelegten Gebühren für die Beurkundung der Gründungsurkunde bzw. die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung wird eine Pauschale von EUR 25,00 pro Beurkundungsverfahren und EUR 8,00 pro Beglaubigungsverfahren fällig.