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Kauf einer Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung wird nicht nur das Eigentum an der Wohnung erworben, sondern gleichzeitig auch ein Anteil an dem gesamten Gebäude und an dem Grund und Boden, auf dem das Haus steht.

Das gleiche gilt regelmäßig, wenn zusätzlich zur Wohnung noch ein Stellplatz erworben wird. Wohnung und Stellplatz stellen jeweils sog. Sondereigentum dar, das mit einem Miteigentumsanteil am gesamten Grundstück verbunden ist, auf dem die Wohnanlage steht.

Das Eigentum an Grund und Boden und an dem Gebäude steht allen Wohnungseigentumsparteien gemeinsam zu. Im Alleineigentum der einzelnen Parteien stehen lediglich die Wohnung selbst sowie weitere im Sondereigentum stehende Räumlichkeiten wie beispielsweise dazugehörende Kellerräume, Garagen oder Tiefgaragenstellplätze.

Einzelnen Wohnungseigentumsparteien können Sondernutzungsrechte eingeräumt sein. Darunter versteht man das Recht, bestimmte Bereiche des gemeinschaftlichen Eigentums (z. B. Räume oder Teile des Gartens) alleine unter Ausschluss aller anderen Miteigentümer zu nutzen.

In der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung befinden sich Regelungen insbesondere über die Verwaltung der Wohnungsanlage und die Verteilung der anfallenden Kosten. Die Erwerberin oder der Erwerber einer Eigentumswohnung sollten sich diese Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung vor der Beurkundung des Kaufvertrages von der Veräußerin oder dem Veräußerer aushändigen lassen.

Die Kosten der Verwaltung und der Instandhaltung der Wohnanlage werden im Regelfall durch die Erhebung von Umlagen aufgebracht. Deshalb sollte sich die erwerbende Partei vor Vertragsschluss auch darüber informieren, wie hoch das monatlich zu zahlende Wohngeld (oder auch Hausgeld) ist, ob eine Instandhaltungsrücklage zur Begleichung der Kosten erforderlicher Reparaturen gebildet wurde und ob Rückstände bestehen.

Natürlich erläutern meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich Ihnen vor und während der Beurkundung die Besonderheiten des Erwerbs einer Eigentumswohnung und des Bauträgervertrages. Weitere Informationen zum Kauf von Eigentumswohnungen finden Sie hier.