Das Handelsregister ermöglicht es den am Geschäftsleben beteiligten Personen, bestimmte Informationen über die im Handelsregister eingetragenen Unternehmen einzuholen und schützt diese vor Irrtümern.
So ergibt sich aus dem Handelsregister z. B., welche Personen für ein bestimmtes Unternehmen rechtsverbindlich Verträge abschließen dürfen. Auf die Richtigkeit dieser Angaben können die Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner vertrauen.
Sofern sich bestimmte, für den Geschäftsverkehr bedeutsame Verhältnisse des Unternehmens ändern, muss dies in das Handelsregister eingetragen und anschließend bekanntgemacht werden.
Da sich falsche Eintragungen auch zu Lasten des Unternehmens auswirken können, ist es wichtig, dass alle Änderungen zeitnah zur Eintragung im Handelsregister angemeldet werden. Werden anmeldepflichtige Tatsachen nicht angemeldet, kann das Registergericht die Eintragung auch mit Hilfe von Zwangsgeldern erzwingen oder Eintragungen von Amts wegen vornehmen.
Die Eintragungen haben dabei unterschiedliche Auswirkungen. Zum Teil ist die Eintragung Wirksamkeitsvoraussetzung, insbesondere bei
- Gründung einer GmbH oder AG
- Satzungsänderungen einer GmbH oder AG
- Abschluss von Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen
- Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechselvorgängen.
Andere Eintragungen informieren über Änderungen, die auch ohne Eintragung wirksam sind, wie
- Wechsel in der Geschäftsführung einer GmbH
- Erteilung und Widerruf einer Prokura
- Änderung der Gesellschafter einer OHG oder KG.
Schließlich gibt es Eintragungen, die die angemeldeten Tatsachen endgültig wirksam werden lassen, wie
- Ersteintragung eines Einzelkaufmanns
- Ersteintragung einer offenen Handelsgesellschaft
- Ersteintragung einer Kommanditgesellschaft
- Änderung der inländischen Geschäftsanschrift.
Die Anmeldungen der eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedürfen der notariellen Beglaubigung. Wir unterstützen Sie mit der Formulierung der Anmeldung und überwachen die richtige Eintragung im Handelsregister. Gerne beraten mein Team und ich Sie auch umfassend über die mit der Eintragung zusammenhängenden Fragen und klären etwaige Zweifelsfragen mit dem Registergericht.