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Notarkosten für die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)

Die Kosten, die für die notarielle Tätigkeit im Rahmen der Gründung einer Gesellschaft entstehen, richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sieht vor, dass sich die Kosten, zu deren vollständiger Erhebung ich gesetzlich verpflichtet bin, maßgeblich nach dem Stammkapital der Gesellschaft richten.

Allerdings sieht das Gesetz einen Mindestgeschäftswert von 30.000 € vor, so dass in aller Regel dieser Betrag maßgeblich ist.

Der Mindestgeschäftswert kommt allerdings nicht zur Anwendung, wenn die Gründung der Gesellschaft mit Hilfe des gesetzlichen Musterprotokolls erfolgt. Die Verwendung des Musterprotokolls ist jedoch oftmals nicht zu empfehlen, da keine interessengerechte Anpassung möglich ist und steuerliche Nachteile entstehen können.

Höhere Geschäftswerte können sich insbesondere dann ergeben, wenn nicht nur Geldeinlagen, sondern auch Sacheinlagen geleistet werden, deren Wert den Nennbetrag der Einlageverpflichtung übersteigt.

Die Höhe der Kosten ist auch davon abhängig, ob die Gesellschaft von einer Person (sog. Ein-Mann-Gesellschaft) oder von mehreren Personen (sog. Mehrmann-Gesellschaft) gegründet wird.

In der nebenstehenden Tabelle sind die sich für die häufigsten Fälle der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € ergebenden Kosten dargestellt (einschließlich Umsatzsteuer). Die dargestellten Gebühren umfassen nicht nur die Gründungsurkunde mit der Bestellung der Geschäftsführer, sondern auch die erforderliche Anmeldung zum Handelsregister mit allen weiteren Unterlagen.

Form

Ein-Mann-GmbH

Mehr-Mann-GmbH

Notar

805 €

845 €

Handelsregister

150 €

150 €

Form

Ein-Mann-UG

Mehr-Mann-UG

Notar

170 €

270 €

Handelsregister

150 €

150 €

In der nebenstehenden Tabelle sind die sich für die häufigsten Fälle der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1.000 € ergebenden Kosten dargestellt (einschließlich Umsatzsteuer). Die dargestellten Gebühren umfassen nicht nur die Gründungsurkunde mit der Bestellung der Geschäftsführer, sondern auch die erforderliche Anmeldung zum Handelsregister mit allen weiteren Unterlagen.

Kostenvorteile

Die Gründungskosten können unmittelbar dem Stammkapital entnommen werden, soweit die Satzung der Gesellschaft dies so vorsieht. Auf diese Weise können die Zahlungen gleich steuerlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Bei einer Gründung mit Hilfe des Musterprotokolls ist dies nur bis zu einem Betrag von maximal 300 € möglich.