Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften
Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut… Weiterlesen »Neues Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften