Bei Immobiliengeschäften gilt ab dem 1. April 2023 ein Barzahlungsverbot. Dessen Einhaltung ist im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages nachzuweisen. Ohne einen solchen Nachweis verzögert sich die Vertragsabwicklung, Verstöße müssen gemeldet werden. Für die Käuferseite besteht zudem bei einer Barzahlung das Risiko, den Kaufpreis erneut erbringen zu müssen.
Bares ist nicht (mehr) Wahres
Kurz vor Jahreswechsel hat der Gesetzgeber das bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften beschlossen. Dieses gilt ab dem 1. April 2023 sowohl beim Kauf und Tausch von Immobilien als auch beim Erwerb von Anteilen an Gesellschaften mit Immobilienvermögen. Nach der Neuregelung ist es künftig bei Immobiliengeschäften verboten, die Gegenleistung durch Bargeld, Kryptowerte, Gold, Platin oder Edelsteine zu erbringen. Wird dennoch unzulässigerweise der Kaufpreis ganz oder teilweise bar erbracht, bleibt künftig die Kaufpreisforderung des Verkäufers insoweit bestehen. Dies ist für die Käuferseite ein erhebliches Risiko. Denn diese müsste trotz der bereits erfolgten Barzahlung den Kaufpreis erneut und zwar unbar, z.B. mittels Banküberweisung, erbringen. Die zuvor erfolgte Barzahlung kann zwar zurückgefordert werden. Allerdings trägt die Käuferseite das Risiko, dass dies nicht gelingt, etwa wegen Zahlungsunfähigkeit der Verkäuferseite.
Die Einhaltung des Barzahlungsverbots ist künftig von Seiten des Notars zu überwachen. Hierzu sind Nachweise für jede Zahlung vorzulegen. Als Nachweise geeignet sind insbesondere Bankbestätigungen, für deren Vorlage der Käufer im Rahmen der Abwicklung des Kaufvertrages grundsätzlich zu sorgen hat. Ohne schlüssigen Nachweis verzögert sich die Eigentumsumschreibung, da der Notar diese nicht beantragen darf. Verstöße sind zudem der zentralen Anti-Geldwäscheeinheit zu melden.
Geldwäschebekämpfung durch den Notar
Die Neuregelung steht im Kontext verschiedener Regelungen, durch die Notarinnen und Notare in Deutschland schon heute maßgeblich zur Geldwäschebekämpfung beitragen. So müssen sie die Beteiligten und ggf. dahinterstehende Personen sicher identifizieren, Transaktionen auf ihr Geldwäscherisiko hin überprüfen und bestimmte Sachverhalte, bei denen der Gesetzgeber von einem typischerweise erhöhten Geldwäscherisiko ausgeht, melden. Notarinnen und Notare sind die größte Meldegruppe außerhalb des Finanzsektors. Sie steuern mehr Meldungen bei, als die anderen Berufsgruppen des Nichtfinanzsektors zusammen.