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„Ich bin Erbe geworden – und nun?“ Was Ihnen ein Erbschein bringt und wann Sie ihn benötigen

Stellen Sie sich vor, Sie werden Erbe und der verstorbene Erblasser hat Ihnen Bankkonten und Immobilien hinterlassen. Als Erbe haben Sie neben der Trauerbewältigung den Kopf nur schwerlich für rechtliche Fragestellungen frei. Dennoch gilt in den meisten Fällen: Ohne Nachweis über die Erbenstellung können Sie weder über Konten noch über Grundstücke verfügen. Ein Erbnachweis sollte daher zeitnah beschafft werden. Wie geht es also weiter?

Mit dem Tod eines Menschen geht dessen gesamtes Vermögen automatisch auf seine Erben über. Für außenstehende Dritte ist allerdings nicht ohne Weiteres erkennbar, wer Erbe des Verstorbenen ist. Für diese Außenstehenden ist es im Grunde unmöglich, selbst nachzuvollziehen, ob es ein Testament oder gar mehrere gibt oder wer ansonsten zu den gesetzlichen Erben des Verstorbenen zählt. Behörden, Banken und sonstige Nachlassschuldner verlangen deshalb regelmäßig einen Nachweis der Erbenstellung.

Um diesen Nachweis erbringen zu können, steht den Erben zuallererst der Erbschein zur Verfügung. Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestellter Ausweis darüber, wer Erbe ist, wie groß der Erbteil der jeweiligen Erben ist und ob Beschränkungen bestehen. Zuständig für die Erteilung des Erbscheins ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins können Sie sowohl bei Gericht als auch bei mir als Notar stellen. Ist ein Testament vorhanden, ist dieses vorzulegen. Sind mehrere Personen Erben, so müssen nicht alle Erben den Erbschein gemeinschaftlich beantragen. Vielmehr genügt es, wenn ein Miterbe den Antrag stellt.

Ist das Testament nicht nur handschriftlich verfasst, sondern notariell beurkundet, so ist der Nachweis deutlich leichter. Der Erbschein ist dann in aller Regel entbehrlich. Das notarielle Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll genügt regelmäßig als Erbnachweis gegenüber Grundbuchämtern, Registern, Behörden, Versicherungen und Banken. Durch die rechtzeitige Errichtung eines notariellen Testaments oder Erbvertrages lassen sich neben den ersparten Mühen auch erheblich Kosten sparen.