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Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen

Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen.

Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen bei der steuerlichen Bewertung von Immobilien vor. Dadurch können die Werte, die von den Finanzämtern zur Berechnung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Immobilien herangezogen werden, ab kommendem Jahr steigen. Es handelt sich um eine notwendige Anpassung an die Immobilienwertermittlungsverordnung aus dem Jahr 2021. Dabei muss der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachten, wonach sich die Bewertung von Immobilien am Verkehrswert zu orientieren hat.

Wer also ohnehin über eine schenkweise Übertragung von Immobilien nachdenkt, könnte nach Mitteilung der Landesnotarkammer Bayern von einer Übertragung noch in diesem Jahr steuerlich profitieren. Dabei kann der Schenker auch nach der Übertragung in der Immobilie wohnen bleiben oder sie weiterhin vermieten. Zur Absicherung des Schenkers kann ein Wohnungsrecht oder ein Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden. Solche vorbehaltenen Nutzungsrechte reduzieren auch den für die Steuerbemessung anzusetzenden Wert der geschenkten Immobilie. Hinsichtlich einer steuerlichen Beratung bitte ich Sie sich mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater in Verbindung zu setzen, da meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie ich Sie hierzu nicht beraten können.

Es sprechen aber nicht nur steuerliche Aspekte dafür, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Beispielsweise lassen sich mögliche Ansprüche Dritter, etwa Pflichtteilsberechtigter oder Sozialleistungsträger, vermeiden oder zumindest reduzieren. Für viele steht auch der Wunsch im Vordergrund, bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse zu schaffen und die Verantwortung für die Immobilie auf die nächste Generation zu übertragen.

Frühzeitige Vermögensübertragungen können unter einer Vielzahl von Gesichtspunkten sinnvoll sein. Sollten Sie noch in diesem Jahr eine Übertragung planen, beraten wir Sie gerne. Ich bitte Sie sich jedoch frühzeitig – bestenfalls noch im November – mit meinen Büros in Kontakt zu setzen, damit eine rechtzeitige Entwurfserstellung und Beurkundung noch in diesem Jahr sichergestellt werden kann.